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Vorerst keine Regelung zu Investionskosten im Pflege-Neuausrichtungsgesetz PNG Moll Architektur Bonn 2.8.2012
Nach Aussagen des Staatssekretär für Soziales des Landes Berlin, Michael Büge, wird es bis Ende 2012 wohl keine Neuregelung zur Investitionskostenberechnung geben. Es gelten die im Bundessozialgericht formulierten Vorgaben zur Berechnung der Investitionskosten nach dem tatsächlichen Aufwand bei geförderten Einrichtungen. Die bisher üblichen kalkulierten Pauschalen entfallen danach. D.h. zukünftig wird es zu erheblichen Schwankungen in den Investitionskosten, da jeweils die im gleichen Jahr berechneten Kosten umgelegt werden sollen.
Quelle: Care konkret Nr. 28 vom 13.7.2012